Rechtsinformationen für das Verkehrsrecht von Ihrer Anwaltskanzlei
In diesem Beitrag erfahren Sie einige nützliche Tipps und Tricks rund um Vorkommnisse im Straßenverkehr. Wenden Sie sich, insbesondere nach einem Unfall oder auch bei weiteren Fragen gerne direkt an die auf das Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei von Reinald Lindenmeir mit Sitz in Augsburg.
Wichtige Tipps für das Verhalten gegenüber der Polizei
Im Folgenden haben wir Ihnen ein paar wichtige Tipps zum Verhalten zusammengefasst, falls Sie in eine Polizeikontrolle geraten oder falls die Polizei bei Ihnen nach einem Vorfall (z. B. mit der Begründung einer Fahrerflucht) zu Hause klingelt.
Die Polizei meldet sich nach einer vermeintlichen Fahrerflucht
Geben Sie keine Auskunft darüber, wer den Wagen gefahren ist. Was viele nicht wissen ist, dass Sie keine Aussage treffen müssen. Schweigen Sie also am besten und rufen Sie Ihren Anwalt an.
Polizeikontrolle nach Alkoholkonsum
Wenn Sie nach dem Konsum von Alkohol in eine Polizeikontrolle geraten, können Sie den Test verweigern. Nur, wenn ein dringender Tatverdacht besteht (oder wenn Sie ersichtlich stark betrunken sind), darf die Polizei einen Bluttest durchführen, um Ihren Alkohol zu messen.
Beantworten Sie die Frage, ob Sie Alkohol konsumiert haben, mit einem „Nein“ und die Bitte zu pusten ebenfalls. Nur, wenn Sie Ihren Alkoholkonsum zugeben oder ein Tatverdacht besteht, darf die Polizei weitere Schritte einleiten. Sie können den Beamten erwidern, dass Sie Ihre Rechte kennen und der Bitte nicht nachkommen müssen. Alternativ können Sie fragen, welcher Tatverdacht bestehe. In den meisten Fällen hat sich die Kontrolle hiermit erledigt
Unverschuldeter Verkehrsunfall
Sprechen Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall auf keinen Fall mit der Versicherung des Unfallgegners, sondern vielmehr mit Ihrem Anwalt, um eine Entschädigung in voller Höhe zu erhalten. Ihren Anwalt muss übrigens die gegnerische Versicherung bezahlen.
Verletzung nach einem Verkehrsunfall
Sollten Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall verletzt worden sein, so steht Ihnen mehr zu als Schmerzensgeld. Wenn Sie beispielsweise nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, so steht Ihnen ein sogenanntes Geld für einen Haushaltsführungsschaden zu, das die gegnerische Seite zahlen muss.
Sie erhalten eine Forderung der Bußgeldstelle
Widersprechen Sie einer Forderung der Bußgeldstelle und rufen Sie Ihren Anwalt an, um sich beraten zu lassen. Wenn Sie eine Anwaltskanzlei suchen, die sich mit dem Verkehrsrecht auskennt, wenden Sie sich an die Kanzlei von Reinald Lindenmeir mit Sitz in Augsburg. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.