Scheidung und Kinder: Anwaltliche Unterstützung für Familien
Gründe für eine Scheidung gibt es viele: Von einvernehmlichen Trennungen bis zu Situationen, in denen ein Paar nicht einmal mehr im gleichen Raum sein kann, ohne dass ein Streit ausbricht: Jede Scheidung ist individuell und so gut wie jede Trennung ist emotional. Sind Kinder in den Streit eines Paares involviert, so befinden sich die Eltern i. d. R. einer besonderen Herausforderung konfrontiert.
Was, wenn Kinder in eine Scheidung involviert sind?
Hat ein Paar, das sich trennt, gemeinsame Kinder, so werden die Umstände der Scheidung meist komplizierter. Die Entscheidung und die Kommunikation der Scheidung sind oft schon unangenehm genug. Ferner sind aber auch organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Dinge zu regeln. Im Folgenden können Sie einen Eindruck davon gewinnen, wie Sie am besten an einer Scheidung mit Kindern herangehen.
Das Sorgerecht bleibt zunächst gleich
Laut Gesetzbuch BGB §1671 ändert sich zunächst einmal nichts an dem gemeinsamen Sorgerecht, dass die Eltern haben. Den Eltern steht auch nach der Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge zu. Nur, wenn ein Elternteil (oder das dazu berechtigte Kind) Widerspruch einlegt, so wird der Fall an das Familiengerecht übergeben. Möchte ein Elternteil also nach der Scheidung das Sorgerecht allein tragen, so muss beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gestellt werden. Das Ziel der Urteilsspruch ist immer das Wohl des Kindes.
Sollte man seine Kinder informieren?
Da Kinder oft bemerken, wenn die Eltern nicht mehr so glücklich sind, wie früher, empfehlen Experten, offen mit seinen Kindern zu sprechen. Kinder äußern nicht selten Gefühle wie Trauer, Scham, Sorge oder Wut. Angst, ein Elternteil zu verlieren oder Schuld sind ebenfalls häufig Gefühle, die Kinder beschäftigen. Nach außen zeigen viele Kinder jedoch oft keine wahrnehmbare Veränderung, innerlich leiden sie jedoch stark unter den Umständen. Sprechen Sie aus diesem Grund mit Ihren Kindern und beziehen Sie diese mit in die Entscheidung ein.
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