Familienrecht: Der Unterhalt wurde nicht bezahlt. Was ist zu tun?
Wenn der Unterhalt nach einer Trennung oder Scheidung nicht bezahlt wird, können Sie die folgenden Schritte einleiten. Wenden Sie sich bei jeglichen Fragen am besten an einen Anwalt, der auf das Familienrecht spezialisiert ist. Die Kanzlei Reinald Lindenmeir in Augsburg steht Ihnen in diesem Zusammenhang gerne zur Seite.
Ist der Unterhalt rechtswirksam festgelegt?
Prüfen Sie zunächst, ob Sie bereits über einen Rechtstitel für Ihren Unterhaltsanspruch verfügen. Dieser liegt dann vor, wenn der Unterhalt in einem Gerichtsurteil oder in einer Vereinbarung festgelegt wurde. In Bezug auf den Kindesunterhalt ist zu beachten, dass der Unterhaltsvertrag von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigt werden muss, um gültig zu sein. Wenn Sie noch nicht über einen solchen Titel verfügen, so muss der Unterhalt zunächst festgelegt werden.
Mahnung verfassen und versenden
Sollte der Unterhalt trotz Abmachung nicht gezahlt werden, so sollten Sie in einem ersten Schritt eine schriftliche Mahnung verfassen und verschicken. Dies symbolisiert, dass Sie es ernst meinen und dass Sie zur Not auch rechtliche Schritte einleiten werden. In den meisten Unterhaltsverträgen und Gerichtsurteilen ist die Zahlung klar geregelt, sodass der Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug gerät.
Beantragung einer Schuldneranweisung
Wenn der Schuldner die Unterhaltsbeiträge trotz Mahnung wiederholt nicht oder unpünktlich bezahlt, können Sie beim Gericht eine Schuldneranweisung beantragen. Auf diese Weise wird der Arbeitgeber (bzw. eine andere Institution, die dem Schuldner regelmäßig Geld bezahlt) angewiesen, die Höhe des Unterhalts direkt von der Zahlung abzuziehen und Ihnen zu überweisen. Eine Schuldneranweisung hat den Vorteil, dass auch zukünftige Unterhaltszahlungen rechtzeitig erbracht werden.
Betreibung einleiten
Für fällige Unterhaltsbeiträge kann auch eine Betreibung eingeleitet werden – jedoch nicht für zukünftige Unterhaltsbeiträge. Daher muss eine Betreibung jeden Monat neu eingereicht werden.
Strafanzeige stellen
Wird der Unterhalt nicht gezahlt, so handelt es sich um eine Straftat. Die Einleitung eines Strafverfahrens kann dementsprechend Druck auf den Schuldner ausüben und ihn zu einer Begleichung seiner Schulden bewegen. Da der Schuldner die Kosten der Verurteilung tragen muss, sollten Sie jedoch immer abwägen, ob er auf diese Weise in der Lage sein wird, seinen Teil des Unterhalts zu zahlen.
Wenden Sie sich am besten an eine Kanzlei, die sich auf das Familienrecht und speziell auf die Zahlung von Unterhalt spezialisiert hat. Die Kanzlei von Reinald Lindenmeir in Augsburg steht Ihnen gerne zur Verfügung.