Jahr für Jahr werden erhebliche Vermögenswerte von einer Generation an die nächste vererbt, was nicht selten mit erheblichen Konflikten verbunden ist.
Leider wird dabei die Gestaltungsfreiheit, welche das Gesetz eröffnet, viel zu wenig genutzt.
Ohne entsprechende Regelungen verbleibt es nämlich bei den gesetzlichen Vorschriften, die in einer Vielzahl von Fällen den individuellen Wünschen und Vorstellungen nicht gerecht werden.
Ich unterstütze Sie dabei, den Gestaltungsspielraum für Sie passend auszuschöpfen, ebenso wie bei Nachlassabwicklungen, Nachfolgeplanungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen in allen
Bereichen des Erbrechts.
Im Rahmen des so genannten internationalen Erbrechts habe ich mich auf das spanische Erbrecht spezialisiert und kann Ihnen insbesondere bei deutsch-spanischen Nachlassangelegenheiten aufgrund meiner langjährigen internationalen Tätigkeit diesbezüglich helfen sowie Kontakte zu spanischen Kollegen vermitteln.
Rechtsanwalt
Reinald Lindenmeir
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