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Sobald Staatsanwaltschaft, Zoll, Polizei oder Steuerfahndung gegen Sie ermitteln, brauchen Sie professionelle Hilfe und Beratung eines Strafverteidigers, dem Sie
sich auch anvertrauen und der Ihre Interessen wahrt.
Festnahme und Verhaftung, Hausdurchsuchung, die Beschlagnahme umfangreicher Geschäftsunterlagen sind dabei regelmäßig Stationen staatsanwaltschaftlicher
Ermittlungen, bei denen auch der Mitbürger, der sich unschuldig weiß, durch eine unkluge Reaktion einen Verdacht auf sich ziehen bzw. einen Anfangsverdacht verfestigen kann.
Im Rahmen des Konfliktes bei Ermittlungs- und Strafverfahren zwischen dem Staat und dem einzelnen Bürger muss immer gesehen werden, dass der Staat mit der ganzen
Härte des Gesetzes Ermittlungen durchzieht.
Ein kompetenter Umgang des Strafverteidigers mit Ermittlern und Gerichten schützt auch denjenigen, den der Tatverdacht teilweise oder in Gänze berechtigterweise
trifft.
Der rechtzeitige Gang zum Strafverteidiger ist der vernünftigste Weg, um mit behördlicher oder gerichtlicher Strafverfolgung umzugehen. Es ist kein
Schuldbekenntnis, sondern das beste Verteidigungsmittel, da man es in allen Bereichen des Strafrechts regelmäßig mit kompetenten Richtern und Staatsanwälten zu tun hat.
Seit 1990 befasse ich mich mit allen Strafrecht und bin in Augsburg und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt
Reinald Lindenmeir
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