Unfallschadenregulierung: Was passiert, wenn der Unfallverursacher den Schaden nicht meldet?
Sie hatten einen Verkehrsunfall, aber der Unfallsverursacher hat den Schaden nicht gemeldet. Was machen Sie jetzt? Der Unfallschadenregulierung zufolge ist der Verursacher verpflichtet, seine Versicherung bekannt machen und den Schaden innerhalb des angegebenen Fristes zu melden. Sollte er das nicht gemacht haben, kann es sein, dass die Versicherungsfirma den Prozess für den Geschädigten für 2 Monate verschiebt.
In der Anwaltskanzlei Reinald Lindenmeir helfen wir Ihnen, die Regulierung zu verstehen und auf Ihren Fall anzuwenden. Rufen Sie uns noch heute an und lassen Sie sich beraten.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn der Schäder trotz der Unfallschadenregulierung seiner Versicherung den Schaden nicht gemeldet hat, haben sie Recht auf einen Ersatz Ihres Schadens. Dieser Ersatz muss durch die gegnerische Versicherung geliefert werden.
Unsere Mitarbeiter sind die richtigen Ansprechpartner für Sie. Wir stehen Ihnen gerne in diesen Fällen zur Seite. Sie können uns gerne telefonisch erreichen.
Der Verursacher weigert sich immer noch zu kooperieren. Was kann ich tun?
Wenn sich der Schäder die benötigten Daten immer noch verschweigt, muss die Polizei informiert werden, denn nach der Unfallschadenregulierung ist der Verursacher verpflichtet zur Austausch der Daten mit der Opfer, wie im Paragraph 34 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) klargestellt wird.
Im Falle einer Fahrerfluchts können Sie auch ohne die Zusammenarbeit des Schäders seine Versicherungsinformationen beim Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 250 260 0 herausfinden. Das funktioniert leider nicht ohne die Kennzeichen des Autos. Sollten Sie andere Identifikationsmittel (Modell, Typ, Aussicht), kann der Verursacher schneller erkannt werden.
Diese Fälle kommen leider häufig vor. Unsere erfahrene Mitarbeiter in der Anwaltskanzlei Reinald Lindenmeir begleiten Sie gerne nach Ihrem Unfall. Rufen Sie uns an, um Ihren Fall weiter zu besprechen.